Erweiterung Deponie Steinegaden
Vorabinformation
Noch nie sind in Bayern so viele Häuser und Wohnungen gebaut worden, wie in den vergangenen Jahren. Und der Bedarf an Wohnraum ist weiterhin groß.
Die Schaffung von Wohnraum durch städtebauliche Verdichtung erfordert immer häufiger auch den Abbruch alter Gebäude und die Wiedernutzbarmachung industriell vorgeprägter Standorte durch Flächenrecycling. Darüber hinaus wird zur wirtschaftlichen Entwicklung der Landkreise Oberallgäu und Lindau sowie der kreisfreien Stadt Kempten als attraktiver und innovativer Wirtschaftsraum, der weitere Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur erfolgen. Dadurch fallen auch große Mengen an Bodenaushub und Bauschutt an, die durch Recyclingmaßnahmen nur zu einem Teil wiederverwertet werden können.
Zur geordneten Entsorgung des nicht verwertbaren Bodenaushubs und Bauschutts besteht dadurch ein immenser Deponiebedarf. Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) erfüllt die gesetzliche Verpflichtung als öffentlicher Entsorgungsträger (örE) für die oben genannten Gebietskörperschaften. Er ist angehalten, die Entsorgungssicherheit sicherzustellen und somit Deponieraum für die Bürgerschaft und Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Da das derzeitig verfügbare Volumen der Deponie in Steinegaden bis Ende 2026 erschöpft ist, plant der ZAK die Erweiterung der bestehenden Deponie Steinegaden zur regionalen Entsorgung des nicht verwertbaren Bodens und Bauschutts.
Wir wollen die Öffentlichkeit frühzeitig über dieses Deponie-Vorhaben informieren. Deshalb stellen wir umfangreiche Informationen über das Vorhaben bereit. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Anmerkungen werden im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (22.Januar 2024 bis 28.Februar 2024) gesammelt und anschließend anonymisiert auf der Website beantwortet. Unser Kontaktformular ist im gleichen Zeitraum vom 22.Januar 2024 bis 28.Februar 2024 freigeschaltet.
Projektbeschreibung
Wir beschreiben das Projekt anhand Ihrer möglichen Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner und nutzen gerne unser Kontaktformular.
„Deponie“ bezeichnet eine bauliche Anlage mit Sicherungssystem zur dauerhaften Einlagerung von mineralischen Stoffen, die für die Gesellschaft sonst keinen Nutzen mehr haben. Mineralische Stoffe sind z. B. unverwertbarer Bauschutt, Bodenaushub oder mineralische Dämmwolle.
Deponien werden je nach Sicherungsbedürftigkeit untergliedert in fünf unterschiedliche Klassen (siehe Grafik: DK 0, I, II, III, IV). Dabei sind die Deponieklassen aufsteigend zu betrachten - in Abhängigkeit der einzulagernden Stoffe und Ausbaugrad der bautechnischen Sicherung (vereinfacht gesagt: je höher die Klasse, desto sicherungsbedürftiger die Stoffe). In Steinegaden handelt es sich um eine Deponie der Klasse DK I.
Reststoffe aus Produktion, Sanierung und Bau werden im Sinne der Kreislaufwirtschaft wiederverwertet. Es gibt jedoch auch Stoffe, z.B. Asbest, die nicht weiterverwertet werden können; diese müssen entsorgt werden. Dadurch entsteht ein großer Bedarf an Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle. Eine Studie des bayerischen Landesamts für Umwelt kommt zu dem Schluss, dass in absehbarer Zeit in Schwaben Deponiekapazität fehlen wird und die Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle somit nicht mehr gewährleistet ist.
Zum öffentlichen Auftrag des ZAK gehört u.a. die Sicherstellung von ausreichendem Deponievolumen, um nicht verwertbare mineralische Abfälle aus seinem Verbandsgebiet, bspw. aus Wertstoffhöfen, umweltgerecht beseitigen zu können.
Im Entsorgungsgebiet des ZAK, als öffentlicher Entsorgungsträger, ist die DK-I-Deponie Steinegaden seit 2009 in Betrieb. Das verfügbare Volumen der Deponie wird voraussichtlich bis Ende 2026 erschöpft sein. Es besteht somit ein öffentliches Interesse daran, neue Deponierungsmöglichkeiten zu schaffen, um eine langfristige Entsorgungssicherheit für mineralische Baurestmassen/Abfälle sicherzustellen.
Die Erweiterung der Deponie Steinegaden würde in Richtung Süden erfolgen. Eine Visualisierung der rekultivierten Deponie finden Sie hier.
Der Standortentscheidung geht eine Alternativenprüfung voraus. Ausgehend von den zu erwartenden Hauptstoffströmen aus dem Verbandsgebiets des ZAKs führten die Ergebnisse zum Standort Steinegaden.
Aspekte, die für den Standort sprechen sind:
Vornutzung: Durch eine Erweiterung kann sinnvoll neuer Deponieraum bereitgestellt werden. Außerdem bestehen bereits alle Betriebseinrichtungen sowie die Erschließung.
Verkehrliche Anbindung: Der Standort liegt verkehrszentral im ZAK-Entsorgungsgebiet.
Naturhaushalt/Schutzgüter: Der Standort ist so beschaffen, dass eine Deponie mit den geringsten Auswirkungen auf ihre Umgebung und die Umwelt errichtet werden kann.
Für den Bau und Betrieb einer Deponie ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Antragsteller in diesem Verfahren ist die ZAK Energie GmbH. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Schwaben. In einem Planfeststellungsverfahren ist die Beteiligung zahlreicher Fachbehörden vorgesehen - z.B. Landesamt für Umwelt, Naturschutz & Immissionsschutzbehörden der Regierung von Schwaben und des Landratsamtes Lindau (Bodensee). Die Öffentlichkeit wird sich im Rahmen der hierfür im Verfahren vorgeschriebenen Beteiligung einbringen können. Vorliegend soll die Öffentlichkeit über die Grundzüge der Planung vorab informiert werden. Die weitere Detaillierung wird im Zuge der Genehmigungsplanung und im anschließenden Verfahren stattfinden.
Die ZAK Energie GmbH ist Genehmigungsinhaberin und lagert in die DK I Deponie Steinegaden die im Entsorgungsgebiet anfallenden mineralischen Abfälle ab. Für den Betrieb des Deponiestandorts hat die ZAK Energie GmbH die Geiger Gruppe als erfahrenen Partner gebunden.
Wesentlicher Aspekt einer Deponie ist das Multibarrierenkonzept, das gesetzlich vorgeschrieben ist und bautechnische Dichtungssysteme am Deponieuntergrund (Basis) und an der Deponie-Oberfläche umfasst.
Die Deponie wird zunächst mit einer Basisdichtung aus mehreren Lagen versehen, welche eine Barriere zum anstehenden Untergrund bildet. Diese Schichten bilden die Basis, auf der dann die eigentliche Ablagerung des Deponats stattfindet. Über eine Sickerwasserleitung und Entwässerungsschicht wird Niederschlagswasser während der Ablagerungsphase aufgefangen und kontrolliert aus dem Deponiekörper abgeleitet. Nach der Ablagerung wird die Oberfläche ebenfalls mit einer mehrlagigen Dichtung abgedichtet. Auf dieser Oberflächenabdichtung wird dann eine Bodenschicht von mindestens einem Meter Stärke aufgebracht („Rekultivierungsschicht“), die anschließend begrünt wird.
Das während der Ablagerungsphase entstehende Sickerwasser wird durch eine Sickerwasserbehandlungsanlage gereinigt und nach einer gutachterlich festgestellten Unbedenklichkeit in den Schwarzenbach eingeleitet.
Die hier hinterlegte Grafik veranschaulicht dieses Prinzip
Wir gehen derzeit davon aus, dass im Jahr 2025 die Genehmigung für den Bau und Betrieb der Erweiterung erteilt wird. Daran schließt sich die Bauphase an, die voraussichtlich im Jahr 2026 für den ersten Bauabschnitt abgeschlossen sein soll. Somit beginnt die Abfall-Ablagerung im Erweiterungsbereich, auch Betriebsphase genannt, frühestens Ende 2026.
Folgende mineralische Stoffe können eingelagert werden:
- Bodenaushub
- Nicht verwertbarer mineralischer Bauschutt (z.B. Anlieferungen von Wertstoffhöfen mit Bauschutt- und Putzgemischen)
- Gesondert gesichert in Bigbags: Asbest (Asbestzementplatten) und mineralische Dämmwollen
- Strahlsande und Schlacken (z.B. aus alten Zwischenbodenisolierungen)
Es erfolgt keine Einlagerung von Stoffen wie bspw. Hausmüll, Gewerbeabfall, Sperrmüll oder Gartenabfällen (klassische Hausmülldeponien sind seit 2005 in Deutschland verboten).
Der ZAK ist Genehmigungsinhaber der Deponie. Somit dient diese primär der Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit für die Landkreise Oberallgäu, Lindau, und für die kreisfreie Stadt Kempten. Mit der Abfallablagerung erfüllt die ZAK-Energie seine gesetzliche Verpflichtung als öffentlicher Entsorgungsträger (örE) für diese Gebietskörperschaften.
Die Herkunft der nicht verwertbaren Abfälle stammt von über 36 Wertstoffhöfen des ZAK, von Direktanlieferungen der Gewerbebetriebe und von Baumaßnahmen im ZAK-Gebiet, sowie untergeordneten Mengen von außerhalb des Verbandsgebiets.
Damit nur solche Abfälle auf die Deponie gelangen, die dort auch hingehören und zugelassen sind, gibt es ein spezielles Freigabe- und Annahmeverfahren. Anlieferungen zur Deponie sind vorab schriftlich anzumelden. Bei dieser Anmeldung sind u.a. Art der Stoffe, Menge, Herkunft, Erzeuger und Transporteur anzugeben; grundsätzlich sind chemische Analysen des Materials beizulegen. Ein unabhängiger Gutachter prüft diese Unterlagen und gibt die Anlieferung nur dann frei, wenn das Material den Anforderungen der Deponie und den zugrundliegenden Verordnungen und Genehmigungen entspricht.
Erst nach erfolgter Freigabe darf das Material angeliefert werden und wird vor Ort vor der Annahme nochmals überprüft. Zudem werden Rückstellproben entnommen. Gleichzeitig finden regelmäßige unangekündigte Kontrollen durch neutrale Dritte und auch Behörden, z.B. Landesamt für Umwelt, statt.
Die Aufsichtsbehörden sind die Regierung von Schwaben, das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Fachbehörde, aber auch das Wasserwirtschaftsamt Kempten die alle regelmäßig sowohl den Bau als auch den Betrieb überwachen.
Die Deponie wird an der Oberfläche abgedichtet und als Wiese mit Heckenstrukturen rekultiviert. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) regelt die Rekultivierung und ist Teil der Deponiegenehmigung. Die Rekultivierung erfolgt abschnittsweise. Sobald ein Teilabschnitt verfüllt ist, wird dieser zügig abgedeckt und rekultiviert.
Sobald die Deponie vollständig rekultiviert ist, wird diese in der Nachsorgephase engmaschig von Gutachtern und Behörden kontrolliert. Entsprechende finanzielle Sicherheitsleistungen sind vom Deponiebetreiber zu erbringen (Bürgschaften).
Ein Fachbüro für Umwelt und Natur hat auf den künftigen Deponieflächen und im Umfeld die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen aufgenommen und artenschutzrechtlich kartiert. Die Ergebnisse dieser Kartierungen werden bewertet und im Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigt. Der LBP schreibt konkret vor, wie die Fläche zu gestalten ist, dass die Eingriffe in die Natur durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Der LBP und die saP sind Bestandteil der Genehmigung.
Für betroffene Tierarten werden einerseits spezielle Biotope (Ausgleichsflächen) geschaffen. Zu berücksichtigende relevanten Tierarten sind Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und Vögel. Dementsprechend zielen die naturschutz- und artenschutzfachlichen Maßnahmen auf die Schaffung von geeigneten Ersatzhabitaten ab. Hierzu gehören Rohbodenflächen für die Zauneidechse, Hecken- und lockere Bewaldungsflächen für die Vogelarten und als Leitstrukturen für Fledermäuse. In Einzelfällen ist es dabei wichtig, dass zunächst der Ausgleich erfolgt und erst dann der Eingriff durchgeführt wird (sog. CEF-Maßnahmen). So ist sichergestellt, dass es für ggf. betroffene, streng geschützte Tierarten immer Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen (sog. Ersatzhabitate). Anderseits werden rekultivierte Deponieflächen auch wieder einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Die geplanten Ausgleichsflächen werden zukünftig sowohl auf der Deponiefläche selbst als auch auf benachbarten Flurstücken liegen. Die Details wird der LBP regeln und festsetzen.
Generell werden diese Maßnahmen und die Entwicklung mit einem Monitoring gutachterlich begleitet.
Das Verkehrsaufkommen ändert sich in der Betriebsphase durch die geplante Erweiterung nicht.
Die Verkehrsanschließung des Gemeindegebietes Röthenbach erfolgt hauptsächlich über die Staatsstraßen ST 2001 und 2378 sowie über die Bundesstraße B12 und B 32.
- Erweiterungsfläche ~ 1,8 ha
- Deponievolumen ~ 300.000 Kubikmeter
- Anliefermengen ~ 30.000 Kubikmeter pro Jahr im Durchschnitt (konstant zu bestehender Deponie)
- Deponielaufzeit ~ Verlängerung um 10 Jahre bis ca. 2037
Visualisierung
Wir wollen Ihnen ein Bild davon geben, wie das Vorhaben nach Beendigung und Begrünung voraussichtlich aussehen wird und wie es sich in die Landschaft einfügt. Sehen Sie selbst.
Planunterlagen
Wir befinden uns im Stadium der Vorplanung. Die hier ersichtlichen Unterlagen skizzieren einen Teil der für ein Genehmigungsverfahren notwendigen Planunterlagen und Gutachten.
Die Erweiterung der Deponie Steinegaden in Zahlen
Gesamtfläche | ~ 1,8 ha |
Deponievolumen | ~ 300.000 Kubikmeter |
Anliefermengen | ~ 30.000 Kubikmeter pro Jahr im Durchschnitt (konstant zu bestehender Deponie) |
Deponielaufzeit | ~ Verlängerung um 10 Jahre bis ca. 2037 |
(Planmäßige Erweiterung der Deponie)
(Rekultivierung im Zuge der Erweiterung)
(Längsprofil Bestand & Erweiterung)
Ablauf Beantragungsphase
Das Projekt wurde bereits im Oktober 2021 der Bürgerschaft im Rahmen eines Tags der offenen Tür in Steinegaden vorgestellt. Rund 30 Personen aus der Gemeinde Röthenbach und Umgebung nutzten die Gelegenheit um sich über das Vorhaben, sowie generell über den modernen Deponiebetrieb bzw. -bau zu informieren.
Anbei Impressionen der Veranstaltung:
Zeitplan
Der momentane Zeitplan des Projekts sieht eine Antragstellung bis Q2/2024 vor.
Dem vorausgehend soll in Q1/2024 die Antragskonferenz bzw. Scoping Termin stattfinden, sowie die Öffentlichkeit umfassend vorab informiert werden (diese Website).
Das Planfeststellungsverfahren sieht eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Träger öffentlicher Belange werden umfassend anhand der eingereichten Antragsunterlagen informiert und bekommen das Recht Fragen und Einwände zu stellen. Diese werden anschließend im Rahmen des Erörterungstermins behandelt (ca. Q4/2024).
Es wird momentan davon ausgegangen, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Q1/2025 zu rechnen ist.
Antragskonferenz - Scoping Termin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Website)
Einreichung Antrag zur Planungsfeststellung bei der Regierung von Schwaben
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Erörterungstermin
Erteilung der Planfeststellung (Bescheid) durch Regierung von Schwaben