Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 1. Januar 2025 tritt EU-weit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien in Kraft. Ziel ist es, Textilien einer Wiederverwendung zuzuführen oder – nachrangig – zu recyceln. Dennoch sorgen Berichte, die fälschlicherweise Strafen für das Entsorgen zerschlissener Kleidung in der Restmülltonne andeuten, für Verunsicherung. Tatsächlich kann die Befolgung solcher Meldungen bestehende Sammelstrukturen gefährden, berichten Verbände und Textilsammler.
Seit Jahrzehnten wird die Altkleidersammlung in Deutschland von gemeinnützigen und privaten Organisationen verwaltet. Kommunen und der ZAK stellen hierfür öffentliche Standplätze auf Wertstoffinseln sowie am Wertstoffhof zur Verfügung. Dank der hohen Sammelmoral hat sich dieses System bewährt und erzielt eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von über 90 Prozent.
Allerdings fehlen derzeit die notwendige Infrastruktur und Sortierkapazitäten, um stark verschlissene oder verschmutzte Kleidung sinnvoll zu verarbeiten. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass selbst tragbare Ware unbrauchbar wird und in der Verbrennung landet.
Um die bestehende Verwertungsquote aufrechtzuerhalten und die Sammelstrukturen zu schützen, bitte nur saubere, tragbare Kleidung sowie paarweise gebündelte Schuhe in die Altkleidercontainer geben. Stark zerschlissene oder verschmutzte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne.