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Abfall-ABC

Kunststoffverpackungen

Wertstoffe

Für Produkte, die bereits verpackt im Handel erhältlich sind, wurde ein Beitrag an die Dualen Systeme gezahlt. Dieser Beitrag sorgt dafür, dass die Verpackung später entsorgt und recycelt wird. Deshalb können die Verpackungen kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. 

Die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsverordnung gilt jedoch nur für Verkaufsverpackungen und nicht für Gebrauchsgegenstände, denn dafür gibt es keine Rücknahmesysteme.

Was wird angenommen?

 

  • Joghurt- und Sahnebecher (Deckel vollständig abziehen)
  • Kunststoffbeutel, -schalen und -folien für Lebensmittel
  • Blisterverpackungen für Zahnbürsten, Tabletten, Pralinen und Batterien
  • Schnüre- / Umreifungsbänder aus Kunststoff (auf 1 Meter gekürzt)
  • Füllmaterialien aus Kunst- oder Schaumstoff
  • Milch- und Getränkekartons
  • Putz- und Reinigungsmittelflaschen
  • Tierfutterdosen und -schalen
  • Kronkorken
  • Restentleerte Spraydosen

Was wird nicht angenommen?

 

  • Verpackungen mit Restinhalten, wie z. B. abgelaufene Nahrungsmittel
  • Stark verschmutzte Folien, wie z. B. Fleischtüten
  • Kunststoffe, die keine Verpackungen darstellen, wie z. B. Schüsseln, Spielzeug, Tischdecken, Malerfolien, Zahnbürsten und Kugelschreiber
  • Medizinische Abfälle wie z. B. Infusionsbeutel, Infusionsbesteck und Spritzen

 


 

Verwertungshinweis

Ab dem 01.01.2018 werden Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Kartonverbunden und anderen Verbundmaterialien zusammen mit Dosen und Aluverpackungen im Gelben Sack gesammelt, der anschließend an den Wertstoffhöfen abgegeben wird.

Alternativ ist auch die Abgabe in einem Sammelcontainer für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffinseln möglich. Dank moderner Sortiertechnik wird eine effiziente Trennung und hochwertige Verwertung gewährleistet, was bedeutet, dass der Sortieraufwand deutlich reduziert wird, ohne die Qualität der Verwertung zu beeinträchtigen.