Kunststoffverpackungen
Wertstoffe
Für Produkte, die verpackt im Handel bezogen werden, wurde bereits ein Lizenzentgelt an die Dualen Systeme abgeführt. Damit wird die Verwertung der Verpackung finanziert. Deshalb können die Verpackungen kostenlos am Wertstoffhof abgegeben
werden. Die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsverordnung gilt nur für Verkaufsverpackungen, nicht für Gebrauchsgegenstände. Deshalb gibt es hier kein Rücknahmesystem.
Was wird angenommen?
- Joghurt- und Sahnebecher (Deckel vollständig abziehen)
- Kunststoffbeutel, -schalen und -folien für Lebensmittel
- Blisterverpackungen für Zahnbürsten, Tabletten, Pralinen und Batterien
- Schnüre- / Umreifungsbänder aus Kunststoff (auf 1 Meter gekürzt)
- Füllmaterialien aus Kunst- oder Schaumstoff
- Milch- und Getränkekartons
- Putz- und Reinigungsmittelflaschen
- Tierfutterdosen und -schalen
- Kronkorken
- Restentleerte Spraydosen
Was wird nicht angenommen?
- Verpackungen mit Restinhalten (z.B. abgelaufene Nahrungsmittel)
- Stark verschmutzte Folien z.B. Fleischtüten
- Kunststoffe, die keine Verpackung sind, wie Schüsseln, Spielzeug, Tischdecken, Malerfolie, Zahnbürsten, Kugelschreiber
- Medizinische Abfälle wie Infusionsbeutel, Infusionsbesteck, Spritzen
Verwertungshinweis
Ab dem 01.01.2018 werden die Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Kartonverbunde und sonstige Verbunde zusammen mit Dosen und Aluverpackungen in dem neuen gelben/transparenten 90 Liter Wertstoffsack gesammelt. Dieser kann dann an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Zusätzlich ist auch die Abgabe über einen Sammelcontainer für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffinseln möglich! Eine moderne Sortiertechnik ermöglicht eine wirtschaftlich effiziente Trennung, sowie eine hochwertige Verwertung. Für Sie bedeutet das entscheidend weniger Sortieraufwand bei gleichbleibender Verwertungsqualität.