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Abfall-ABC
Bauschutt nicht verwertbar
Bauabfall
Der nicht verwertbare Bauschutt umfasst dabei alle nicht wieder aufzubereitenden mineralischen Abfälle zur Deponierung.
Was wird angenommen?
- Gipsabfälle
- Rigipsplatten
- Ytongsteine
- Gasbetonsteine
- Zement- und Verputzreste (ausgehärtet)
- Glasbausteine
- Flachglas
- Schrottglas (z. B. Spiegelglas, Sicherheitsglas ohne Rahmen)
- Mörtelreste (ausgehärtet)
Was wird nicht angenommen?
- Heraklithplatten und andere Holzfaserplatten
- asbesthalige Bauabfälle
- Holzplatten / Schranktüren mit aufgeklebten Spiegel (Sperrmüll)
- Couchtische mit eingeklebten Fliesen (Sperrmüll)
- Erdaushub
- Boden und Steine
- Schlacke aus Fehlböden
- brennbare Abfälle
- Glasflaschen
- Spraydosen
- Farben und Lacke (Problemmüllsammlung)
- Bauabfälle wie PU-Schaum
- künstliche Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk bzw. die Umladestationen)
Verwertungshinweis
Bauschutt nicht verwertbar nimmt in kleinen Mengen der Wertstoffhof an. Größere Mengen müssen an die Bauschutt-Deponie Steinegaden angeliefert werden.