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Abfall-ABC
Asbestzement
Bauabfall
Asbest kommt im Abfall als festgebundener Asbest (Fassadenplatten, Blumenkästen) oder als weichgebundener Asbest (Nachtspeicheröfen, Bodenbeläge) vor. Der ZAK nimmt an den Wertstoffhöfen nur festgebundenes Asbest an.
Was wird angenommen?
- flache Fassadenplatten
- Wellasbestplatten von Dächern und Außenfassaden
- Blumenkästen und Pflanzenschalen
Was wird nicht angenommen?
- Mengen über 1 m³ pro Halbjahr (Bauschuttdeponie)
- unverpackte asbesthaltige Materialien
- schwachgebundenes Asbest (Entsorgung über Fachfirmen)
- Nachtspeicheröfen (Abgabe bei Firma Greiter nach vorheriger Rücksprache)
Hinweis zur Entsorgung
- / Abgabe in haushaltsüblichen Mengen (max. 1m³ davon 0,5m³ kostenfrei, befeuchtet und in reißfester Folie staubdicht verpackt) am Wertstoffhof
- / Kostenpflichtige Abgabe größerer Mengen an der Deponie Steinegaden (unbedingt staubfrei in Big Bags verpackt!)
Gut zu wissen: Bigbags erhalten Sie bei der Deponie Steinegaden oder in Ihrem Baumarkt / Baustoffhandel. Achten Sie darauf, dass die Bigbags für Asbest zugelassen sind (TRGS – Zeichen).
Gefahrenhinweis
Asbestfasern sind lungengängig und können Krebs verursachen. Asbesthaltige Baustoffe dürfen deshalb nicht gebrochen, gesägt und mit Sand abgestrahlt werden.