Altholz
Sperrige Abfälle
Altholz wird über die ZAK-Wertstoffhöfe & die Umladestationen gesammelt. Wichtig für die Verwertung von Altholz ist die seit 2003 gültige Altholz Verordnung.
Was wird angenommen?
- Balken
- Bretter
- Dielen
- Sperrmüllholz (z. B. reine Holzmöbel)
- Verpackungsmaterial aus Holz
- Paletten
- Spanplatten
- Türen und Zargen mit Beschlägen
- Bruchholz
- Schreinerreste und Furnierreste
- Gartenmöbel
- Druckimprägnierte Hölzer wie z. B. Außentüren/Außenfenster/Jägerzäune von Privatpersonen (A4-Holz Container Wertstoffhof)
Was wird nicht angenommen?
- kyanisierte Althölzer
- PCB haltiges Altholz
- teerölgetränktes Altholz
- Wurzelstöcke und Äste mit Durchmesser > 50 cm
- verfaultes Holz (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk)
- Brandholz (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk)
- Sägemehl /-späne (Sperrmüllcontainer)
- Holzwolle (Restmüll)
Allgemeiner Hinweis
Hölzer, die im Außenbereich oder als tragende Bauteile verwendet wurden, sind in der Regel stark schadstoffhaltig, da sie gegen Verwitterung und Schädlingsbefall geschützt werden mussten.
Keinesfalls dürfen diese Hölzer im heimischen Ofen oder in einem Lagerfeuer verbrannt werden! Für die Entsorgung gibt es speziell zugelassene Großanlagen mit überwachten Filtereinrichtungen um die Umwelt vor den Schadstoffen zu bewahren.
Verwertungshinweis
Aus Altholz lassen sich entweder Spanplatten herstellen, oder es wird als sinnvoller Energielieferant genutzt. Deshalb baute der ZAK die alte Ofenlinie des Müllheizkraftwerks zum Holzheizkraftwerk um, um diese Energiequelle zu nutzen. Die erzeugte Energie fließt ins ZAK Fernwärmenetz, das in der Stadt Kempten zahlreiche Wohnanlagen, öffentliche Gebäude, die beiden Kliniken sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Wärmeenergie versorgt. Durch die moderne Rauchgasreinigung wird das HHKW zum Umweltentlaster, weil die Schadstoff-Emissionen deutlich niedriger sind als die Holzverbrennung über konventionelle Heizsysteme.