Öl (Getriebe- u. Motoröl)
gehört zu / gehören zu ProblemstoffeBeschreibung:
Zu dieser Fraktion gehören gefährliche, giftige oder gesundheitsschädliche Abfälle. Problemstoffe müssen fachgerecht entsorgt werden.
Weitere Informationen zu dieser Fraktion bzw. welche Abfälle hier zugeordnet/nicht zugeordnet sind, sehen sie hier.
Entsorgungshinweis für private Anlieferungen:
/ Abgabe von Farb-, Lack- oder Spraydosen mit flüssigen Inhalten am Wertstoffhof
/ Abgabe von allen anderen Problemabfällen ausschließlich bei den mobilen Problemmüllsammlungen
Entsorgungshinweis für gewerbliche Anlieferungen:
/ Gewerbebetriebe dürfen im Jahr maximal 100 kg, pro Anlieferung nicht mehr als 30 kg unter Vorlage eines Formblatts bei der mobilen Problemmüllsammlung anliefern.
Achtung: Altöl muss gegen Vorlage des Kaufbelegs von der Abgabestelle kostenfrei zurückgenommen werden. Versandhändler haben zu diesem Zweck Annahmestellen benannt, welche in der Regel auf der jeweiligen website ausgewiesen sind.
Der ZAK nimmt bei der Problemmüllsammlung max. 3 Liter Altöl an. Größere Mengen können über Tankstellen, KFZ-Werkstätten oder Entsorgungsdienstleister gegen Gebühr entsorgt werden.
Gefahrenhinweis:
Bitte beachten Sie die Gefahrenhinweise auf den jeweiligen Verpackungen der Problemabfälle und entsorgen Sie diese keinesfalls über die Hausmülltonne oder die Toilette.
Hier entsorgen.
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